Erhebliche Veränderung bei horizontalen Transfers zwischen Universitäten!

Erhebliche Änderung bei den Versetzungen zwischen Universitäten Die horizontalen Versetzungen von Universitätsstudenten auf der Grundlage ihrer zentralen Platzierungspunktzahl wurden neu geordnet. Mit der Verordnung sollen Missstände aufgrund falscher Entscheidungen beendet werden. Zum 21. September 2013 wurde eine Änderung in der Verordnung über die Grundsätze der Anrechnung zwischen Associate- und Undergraduate-Studiengängen an Hochschulen, Double Major, Minor und Inter-Institutional Credit Transfer vorgenommen.

Mit der vorgenommenen Änderung wurde eine signifikante Änderung bei den horizontalen Transfers vorgenommen.

Horizontale Transfers zwischen Hochschuleinrichtungen können auf zwei Arten erfolgen. Die erste wird nach dem Notendurchschnitt und den von den Hochschulen eröffneten Quoten durchgeführt. Die andere sind die horizontalen Transfers, die gemäß dem zentralen Platzierungsergebnis durchgeführt werden.

Zum 21. September wurden die Platzierungen nach dem zentralen Platzierungsergebnis neu geordnet. Der der Verordnung zu diesem Thema hinzugefügte Artikel lautet wie folgt:

Transfer mit zentraler Platzierungsnote

ZUSÄTZLICHER ARTIKEL 1 – (1) Wenn die zentrale Einstufungsnote des/der Studierenden in dem Jahr, in dem er/sie eingeschrieben ist, gleich oder höher als die Basispunktzahl des Jahres ist, in dem der Diplomstudiengang der Universität, an die er/sie wechseln möchte, Der Quereinstieg einschließlich des Studienkollegs ist spätestens innerhalb eines Monats ab Beginn des Studiums zu beantragen Die Bewerbungen der Bewerberinnen und Bewerber in dieser Situation werden von den zuständigen Hochschulgremien geprüft und der Quereinstieg geprüft anerkannt, sofern sie 10 % der im OSYM-Leitfaden für das betreffende Diplomstudium für das betreffende Jahr festgelegten Studierendenquote nicht überschreiten. In Fällen, in denen die Bewerbung die Quote überschreitet, wird der Querversetzung des Kandidaten in Höhe der Quote, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten ÖSYS-Punktzahl, stattgegeben.

Gemäß diesem Artikel können sich diejenigen, die eine zentrale Einstufungspunktzahl haben, die gleich oder höher ist als die des Diplomstudiengangs, in den sie wechseln möchten, innerhalb von 1 Monat nach Beginn der Ausbildung bewerben.

Für diese Ausweise vergibt die jeweilige Hochschule eine 10-Prozent-Quote.
Übersteigt die Bewerbung das Kontingent, wird eine Querversetzung des Kandidaten angenommen, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten ÖSYS-Punktzahl.
KEP

 

Quelle: haber7

📩 02/10/2013 11:38

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