Richtlinie zur Förderung von Kosmetika des Ministeriums

Das Gesundheitsministerium, die Türkische Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde, hat einen Leitfaden zu Angaben zu kosmetischen Produkten erstellt, um Herstellern, Händlern und Werbetreibenden eine Anleitung zur Kennzeichnung, Präsentation und Bewerbung kosmetischer Produkte zu geben.

Gemäß der Richtlinie dürfen keine Angaben oder Bilder, die besagen, dass das kosmetische Produkt von einer zuständigen Behörde zugelassen oder zugelassen ist, auf der Verpackung oder in Werbeaktionen enthalten sein.

Die Aussage über das Kosmetikprodukt muss unter Berücksichtigung des Profils der Benutzer angemessen und wahrnehmbar sein, es kann nicht als „im Inhaltsstoff enthalten“ für einen Inhaltsstoff bezeichnet werden, der nicht im Inhaltsstoff enthalten ist, der Nachweis wird durch Expertenbewertungen gestützt, ist ausreichend und überprüfbar sind, die Studien zum Nachweis der Behauptung sich auf das kosmetische Produkt und den behaupteten Nutzen beziehen, ethisch überprüfbare, zuverlässige und wiederholbare Methoden verwendet werden.

Aussagen zur Funktionalität des kosmetischen Mittels gehen nicht über die gestützten Nachweise hinaus. Für Kosmetika mit denselben Eigenschaften werden keine Werbeaktionen durchgeführt, die eines als „einzigartig, unübertroffen, am besten, am effektivsten“ darstellen.

Wenn die Wirkung eines kosmetischen Mittels von bestimmten Bedingungen abhängig ist, wird dies deutlich angegeben. Die zu erhebenden Behauptungen müssen objektiv sein, ihre Konkurrenten und die verwendeten Komponenten nicht diskreditieren, über ein Konkurrenzprodukt nicht irreführen, die Behauptungen müssen für den Benutzer verständlich und klar sein und ihm ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Gesichtscreme

 

Quelle: medimagazin

📩 22/11/2013 12:55

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