Apotheker, Chemieingenieure, Chemiker oder Techniker, die eine Ausbildung zum Pflanzenschutz- oder Agrartechniker absolviert haben, können nun eine Händler- oder Großhändlererlaubnis für Pflanzenschutzmittel erhalten.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Groß- und Einzelhandelsverkauf und die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Viehzucht wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Wer eine Pflanzenschutzmittel-Händler- oder Großhändlererlaubnis erhalten soll, muss nach der ab heute in Kraft getretenen Verordnung Agraringenieur, Apotheker, Chemieingenieur, Chemiker oder Techniker bzw. Landtechniker mit abgeschlossenem Studium sein aus Kursen zum Thema Pflanzengesundheit. In der vom Ministerium abzuhaltenden oder durchzuführenden Prüfung müssen mindestens 100 von 70 vollen Punkten erzielt werden.
Der Prüfungsplan sowie Verfahren und Grundsätze zur Durchführung der Prüfung werden vom Ministerium mindestens drei Monate vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. „Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mindestens 45 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Landesdirektion. Die Landesdirektion hat diese Anträge dreißig Tage vor dem Prüfungstermin dem Ministerium mitzuteilen“, wurde dagegen mit heutigem Tag aufgehoben.
Quelle: Nachrichten
Günceleme: 12/11/2013 12:45
ICH GRADUIERTE FAKULTÄT DER ERZIEHUNGSFÄHIGKEIT CHEMIE LEHRER. HABEN ABHÄNGIGKEITEN DER PÄDAGOGISCHEN FAKULTÄT AUCH DAS RECHT, DIESE PRÜFUNG ZU ERTEILEN?