6 Jahre Grenze, um die Universität zu beenden! YÖK krempelte die Ärmel hoch, um die Vertreibung zurückzubringen

6 Jahre Grenze, um die Universität zu beenden! YÖK krempelte die Ärmel hoch, um die Vertreibung zurückzubringen. Es wurde erfahren, dass YÖK mit der Arbeit an der neuen Verordnung begonnen hat, die der Premierminister signalisiert hat. Die Verordnung, die die Ausweisung aufhebt, wurde vor 2 Jahren eingeführt
Nach der Amnestie im Jahr 2010 hoben die Regierung und YÖK den Ausschluss aus der Universität auf und verzichteten auf diese Regelung mit der Begründung, dass sie „nicht durchsetzbar“ sei und „Probleme in der Ausbildung verursache“. YÖK hat eine Studie zur Begrenzung der Studiendauer gestartet.

Es wurde bekannt, dass der Grund für die Arbeit von YÖK die Beschwerden der Rektoren waren. Rektoren sagten: „Wir können keine Pläne machen. Auch die Zahl unserer Schüler ist nicht eindeutig und sicher. Einige der eingeschriebenen Studenten kommen in diesem Jahr nicht“ und beschwerten sich bei YÖK über das derzeitige System. Es wurde festgestellt, dass sich etwa 4 der 400 Studenten, die an Universitäten studieren, in dieser Situation befanden und nicht zur Schule gingen, obwohl sie angemeldet waren. Die Rektoren sagten: „Menschen, die Beziehungen zu terroristischen Organisationen haben, wandern mit ihrer Studentenidentität auf dem Campus herum und führen Studenten, ohne zum Unterricht zu gehen. Es wurde auch die Kritik geäußert, dass diese Personen nicht von der Schule verwiesen werden können.

Vorbereitung+6 Jahre
Laut der Arbeit von YÖK werden Studenten keine unbegrenzten Rechte haben. Nach der Vorbereitungsklasse dauern 4-jährige Studiengänge 6 Jahre, 5-jährige Studiengänge 7 Jahre; 6-jährige Abteilungen müssen ebenfalls in 8 oder 9 Jahren abgeschlossen werden.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes sind 2 Jahre vergangen

Mit der Verordnung vom Februar 2011 wurde die Amnestie für Studierende gewährt und die Ausweisung abgeschafft. Außer für terroristisch Verurteilte wurde der Weg an die Universitäten für Hochschulentlassene aus allen Gründen, einschließlich des Studienkollegs, beantragt innerhalb von 5 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes und die Wiederaufnahme ihrer Ausbildung im Studienjahr 2011-2012 vereinbart wurde. Auch die Ausweisung wurde nach der gesetzlichen Regelung abgeschafft. YÖK hat auch Vorschriften erlassen, die Studenten durch die Zahlung des doppelten oder dreifachen Beitrags für viele Jahre den Weg zum Studenten ebneten.

Universität

 

Quelle: bursadabugun

📩 09/12/2013 13:19

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