Die Hochschulzugangsregelung ändert sich

Die Hochschulübertrittsordnung ändert sich. Grundsätze zur Anwendung des Quertransfers, Double Major und Minor an Hochschulen „Verordnung über die Grundsätze des Transfers zwischen Associate und Undergraduate Degree Programs in Higher Education Institutions, Double Major, Minor und Inter-Institutional Credit Transfer“, veröffentlicht im Amtsblatt datiert vom 24.04.2010 und nummeriert 27561. ist in dir.

Mit einem am 21 in die Verordnung aufgenommenen Artikel wurde das Signal für dauerhafte Veränderungen im Bereich des Quereinstiegs gegeben und der Weg für neu platzierte Studierende in den Quereinstieg spätestens innerhalb eines Monats ab dem geändert Anfang des Studienjahres eröffnet. Die Änderungen, die mit der Neuregelung einhergehen, die voraussichtlich in den kommenden Wochen in der Bild-Zeitung veröffentlicht wird, lauten wie folgt:

ANMERKUNGEN WERDEN IM TRANSKRIPT HINZUGEFÜGT

Mit der im 11. Absatz 10 der Verordnung vorgenommenen Änderung werden die im bisherigen Diplomstudiengang absolvierten und erfolgreichen Lehrveranstaltungen angepasst und die bisherigen Noten dieser Lehrveranstaltungen in das Transcript aufgenommen.

AUS DER VORBEREITUNGSKLASSE

Gemäß der in Anhang-1 Artikel der Verordnung vorgenommenen Änderung, wenn die zentrale Einstufungspunktzahl des Studenten in dem Jahr, in dem er / sie sich eingeschrieben hat, gleich oder höher als die Basispunktzahl des Diplomprogramms ist, das er / sie bestehen möchte, der Student Querversetzung inklusive Vorbereitungsklasse beantragen können. Der Bewerbungskalender für den Quereinstieg, die Grundsätze der Studierendenquoten sowie die Verfahren und Grundsätze des Quereinstiegs werden von der Hochschulleitung festgelegt. Die Bewerbungen der Studierenden werden von den Gremien geprüft und Querversetzungen akzeptiert. In Fällen, in denen die Bewerbung die Quote übersteigt, wird eine Querversetzung der Kandidatin oder des Kandidaten in Höhe der Quote angenommen, indem von der Kandidatin oder dem Kandidaten mit der höchsten ÖSYS-Punktzahl und -Platzierung ausgegangen wird. Kandidatinnen und Kandidaten, die mit der ÖSYS 2014 in die Hochschule eingewiesen wurden, können von Anfang an in einen anderen Fachbereich wechseln (auch ins Studienkolleg), wenn sie die Mindestpunktzahl erfüllen.

'DOUBLE MAJOR' ERÖFFNET

Gemäß der in Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung vorgenommenen Änderung:

– Ein Doppelstudium mit den Studiengängen Ingenieurwissenschaften, Medizin, Gesundheitswissenschaften und Rechtswissenschaften ist nicht möglich. Zum Beispiel; Ein Student der Betriebswirtschaftslehre darf kein Doppelstudium mit einem der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge absolvieren.

– Neben den Studiengängen Ingenieurwissenschaften, Medizin, Gesundheitswissenschaften und Recht ist der Weg für Doppelmajor-Studiengänge geebnet. Auch bei den Kontingenten gibt es eine klare Untergrenze. Die vom Senat festzulegenden Double-Major-Quoten betragen mindestens 20 % der jeweiligen Studiengangsquote.

– In der neuen Verordnung wird Artikel 17 Absatz 10 der Verordnung aufgehoben. In der Vergangenheit konnten die Hochschulen durch Beschluss des Senats neue Auflagen über die in der Verordnung über Doppelstudiengänge hinausgehenden Bedingungen einführen und die vorgesehenen Mindestleistungsnoten anheben. So werden Universitäten, die mit der Doppel-Major-Bewerbung nicht einverstanden sind, daran gehindert, strenge Senatsentscheidungen zu treffen, um Studenten zu verpflichten.

istanbuler universität

 

Quelle: Offiziere

📩 28/04/2014 15:55

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